Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Örtlichen Straßenverkehrsbehörde vom 04.07.2019 zur Kenntnis und stellt fest, dass die notwendigen Sichtflächen im Einmündungsbereich in die St.-Georg-Straße nachgewiesen werden. Regelungen zum Freihalten der Sichtdreiecke wurden in den textlichen Festsetzungen im Pkt. B 8 übernommen.
Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass die für die Wohngebäude vorgesehenen Stellplätze der Satzung der Stadt entsprechen und ausreichend öffentliche Parkplätze in den Verkehrsflächen nachgewiesen sind.