Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 8

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme vom 15.09.2020, eingegangen am 17.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass sich die Stadt im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplanes ausführlich auseinandergesetzt hat. Hierzu ist festzustellen, dass nicht zuletzt im Ergebnis der Diskussion mit den Nachbarn, der ja ursprünglich angedachte Erweiterungsbereich von 3,7 ha auf 2,45 ha deutlich verkleinert wurde. Diese Fläche entspricht dem aktuellen Flächenbedarf der Fa. ELA und schafft hierbei keine Vorratsflächen. Insofern ist eine weitere Verkleinerung der Erweiterungsfläche nicht sinnvoll möglich.

 

Des Weiteren stellt der Stadtrat fest, dass in der Begründung bereits erläutert ist, dass es für die Erweiterung der Firma keinen geeigneten Alternativstandort gibt, insbesondere auch keine Alternativen, die im Rahmen einer Flächenkonversion nutzbar wären.

Mit möglichen Alternativen hat sich der Stadtrat im Vorfeld der Planung bereits auseinandergesetzt. Bei seiner Entscheidung ist der Stadtrat davon ausgegangen, dass eine Erweiterung im Bereich des bestehenden Standortes sinnvoll ist, da durch eine Aufteilung auf 2 Standorte erheblicher Verkehr - ggf. auch Leerfahrten - durch Fahrten zwischen den beiden Standorten verursacht würde. Im direkten Anschluss an den bestehenden Standort steht aber nur die nun gewählte Fläche tatsächlich zur Verfügung.