Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme vom 15.09.2020, eingegangen am
17.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass sich die
Stadt im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplanes ausführlich
auseinandergesetzt hat. Hierzu ist festzustellen, dass nicht zuletzt im
Ergebnis der Diskussion mit den Nachbarn, der ja ursprünglich angedachte
Erweiterungsbereich von 3,7 ha auf 2,45 ha deutlich verkleinert wurde. Diese
Fläche entspricht dem aktuellen Flächenbedarf der Fa. ELA und schafft hierbei
keine Vorratsflächen. Insofern ist eine weitere Verkleinerung der
Erweiterungsfläche nicht sinnvoll möglich.
Des Weiteren stellt der Stadtrat fest, dass in der Begründung bereits
erläutert ist, dass es für die Erweiterung der Firma keinen geeigneten
Alternativstandort gibt, insbesondere auch keine Alternativen, die im Rahmen
einer Flächenkonversion nutzbar wären.
Mit möglichen Alternativen hat sich der Stadtrat im Vorfeld der Planung
bereits auseinandergesetzt. Bei seiner Entscheidung ist der Stadtrat davon
ausgegangen, dass eine Erweiterung im Bereich des bestehenden Standortes
sinnvoll ist, da durch eine Aufteilung auf 2 Standorte erheblicher Verkehr -
ggf. auch Leerfahrten - durch Fahrten zwischen den beiden Standorten verursacht
würde. Im direkten Anschluss an den bestehenden Standort steht aber nur die nun
gewählte Fläche tatsächlich zur Verfügung.