Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom
14.09.2020, eingegangen am 17.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass sich die Stadt im Vorfeld bei der Aufstellung des
Bebauungsplanes damit ausführlich auseinandergesetzt hat. Hierzu ist
festzustellen, dass nicht zuletzt im Ergebnis der Diskussion mit den Nachbarn,
der ja ursprünglich angedachte Erweiterungsbereich von 3,7 ha auf 2,45 ha
deutlich verkleinert wurde. Diese Fläche entspricht dem aktuellen Flächenbedarf
der Fa. ELA und schafft hierbei keine Vorratsflächen. Insofern ist eine weitere
Verkleinerung der Erweiterungsfläche nicht sinnvoll möglich.
Der Stadtrat stellt außerdem fest, dass es keinen Anspruch auf
dauerhafte Aufrechterhaltung einer bestimmten städtebaulichen Situation gibt.
Anhaltspunkte, dass es sich hier um einen unzumutbaren Wertverlust der
Immobilie handelt, der die Zulässigkeit der städtischen Planung in Frage
stellen könnte, sieht der Stadtrat hier nicht.