Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 8

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Bund Naturschutz, Kreisgruppe Freising, vom 16.09.2020, eingegangen am 17.09.2020, zur Kenntnis und stellt dazu folgendes fest:

 

LEP / Anbindegebot

Die Regierung von Oberbayern, SG 24.2 hat in einer Stellungnahme vom 06. Februar 2020 gegenüber der Erweiterung der Fa. ELA keine Bedenken geäußert. Das Anbindegebot ist grundsätzlich erfüllt. Die Erweiterung des bestehenden Betriebes unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und der bestehenden Betriebsfläche stellt gegenüber einer Neuausweisung an anderer Stelle eine wesentliche Flächeneinsparung dar.

 

Zum Stadt- und Landschaftsbild stellt der Stadtrat fest, dass der Umweltbericht hinsichtlich des Landschaftsbildes und der Auswirkungen des städtebaulichen Vorhabens zu konkretisieren ist.

 

Des Weiteren stellt der Stadtrat fest, dass die Erweiterung der Gewerbefläche ebenso wie der Bestand über die neue Erschließungsstraße unmittelbar an die Staatsstraße ST 2082 angebunden ist. Diese überregionale Straße ist zur Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs geeignet. Mit der neuen Erschließungsstraße ist zudem für das angrenzende Wohngebiet eine deutliche Entlastung entstanden.

 

Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass die von einem Gebiet ausgehenden zulässigen Geräuschemissionen unabhängig von der festgesetzten Art der baulichen Nutzung des emittierenden Gebietes immer so bemessen sein müssen, dass der Schutzanspruch eines Wohngebietes gewahrt bleibt. Zwischenzeitlich wurde ein Schallschutzgutachten erarbeitet, dessen Ergebnisse in den Bebauungsplan eingearbeitet werden müssen. Dadurch ist sichergestellt, dass bei Einhaltung der Auflagen im Wohngebiet nicht mit unzulässigen Emissionen zu rechnen ist.

 

Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass das FFH-Gebiet „7538-371 „Gelbbauchunken-Habitat um Niedererlbach“ in ca. 1 km Entfernung zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt. Aufgrund der Entfernung und der fehlenden Strukturen wurde unterstellt, dass keine Auswirkungen auf den Schutzzweck des FFH-Gebietes vorliegen. Der Umweltbericht wird um ein eigenständiges Kapitel FFH-Vorabschätzung ergänzt. Durch den Fachgutachter Dr. Manhart ist mit der Unteren Naturschutzbehörde der Umfang der Ergänzungen der SaP abzustimmen und ggf. Untersuchungen zu einzelnen Tiergruppen durchzuführen.

 

Zu den Ausgleichsflächen stellt der Stadtrat fest, dass zur Lage, Größe und Art der Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche eine Zustimmung seitens der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt. Die Planung ist sachgerecht und fachlich nicht zu beanstanden.

 

Zur Planrechtfertigung bzw. Alternativenprüfung stellt der Stadtrat fest, dass Informationen hinsichtlich der Planungsalternativen bereits in der Begründung enthalten sind.