Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 8

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom 16.09.2020, eingegangen am 17.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass es richtig sei, dass in einem Gewerbegebiet eine höhere Versiegelung zulässig ist als in einem Mischgebiet. Allerdings war der Betriebsstandort der Firma Nau zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewebegebiet Pfrombach“ im Jahr 2016 bereits mehr oder weniger vollflächig versiegelt. Durch die damalige Bauleitplanung wurde also keine höhere Versiegelung als bereits vorhanden festgesetzt.

 

Der Stadtrat stellt ferner fest, dass die von einem Gebiet ausgehenden zulässigen Geräuschemissionen unabhängig von der festgesetzten Art der baulichen Nutzung des emittierenden Gebietes immer so bemessen sein müssen, dass der Schutzanspruch eines Wohngebietes gewahrt bleibt. Daher bestimmt also der Schutzanspruch der schutzwürdigen Nutzung die zulässigen Immissionen und nicht in erster Linie die zulässige Art der baulichen Nutzung im Gebiet, von dem die Emissionen ausgehen.

 

Des Weiteren stellt der Stadtrat fest, dass beim erwähnten Zuschnitt der Buchenhecke es sich um einen ohne Genehmigung zulässigen Pflegeschnitt handelt, die Hecke ist in diesem Zug nicht beseitigt worden. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Pfrombach setzt auch nicht fest, dass hier eine Hecke in einer bestimmten Höhe zu erhalten sei.

Der Verlust von Gehölzen entlang der Staatsstraße wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pfrombach abgehandelt und es wurden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Das jetzige Verfahren bezieht sich nicht auf diesen Bereich. Insofern sind hier keine weiteren Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

 

Weiterhin wird festgestellt, dass es ebenso richtig sei, dass sich die Größe der geplanten Halle im Laufe der Planung verändert hat, ebenso wie die Fläche, die für die Erweiterung in Anspruch genommen wird. Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der vom Vorhabenträger aktuell beantragte Flächenbedarf für den Erweiterungsstandort, der ja im Vorfeld bereits Gegenstand umfangreicher Diskussionen war und der im Vergleich zur ersten Planung auch reduziert wurde.

 

Zum Thema Verkehr stellt der Stadtrat fest, dass ein gefordertes Verkehrskonzept hier nicht erforderlich ist. Die Zufahrt über das Wohngebiet Pfrombach besteht nicht mehr. Damit ist bereits eine erhebliche Entlastung des Wohngebietes erfolgt. Der Standort ist durch die neu errichtete Zufahrt zur Staatsstraße an diese angeschlossen, die Staatsstraße ist von ihrem Ausbauzustand und ihrer Funktion her für die Aufnahme von überörtlichem Verkehr geeignet und vorgesehen. Das Staatliche Bauamt plant bereits den weiteren Ausbau der Staatsstraße südlich von Aich.

 

Es wird ebenfalls festgestellt, dass die Stadt Moosburg den Bebauungsplan nicht in der Hoffnung auf Gewerbesteuereinnahmen aufstellt, sondern, um einem ortsansässigen Betrieb eine nachvollziehbar dargelegte Erweiterungsmöglichkeit zu schaffen und das Angebot an Arbeitsplätzen in der Stadt zu erhalten und zu verbessern. Im Rahmen der Gesamtabwägung hat sich die Stadt dafür entschieden, die hier richtigerweise angeführten negativen Auswirkungen soweit wie möglich zu minimieren und verbleibende negative Auswirkungen hinzunehmen.

 

Der Stadtrat stellt außerdem fest, dass die Bedenken zur Außenbeleuchtung des Betriebsgeländes zur Kenntnis genommen werden. Um hier nachteilige Auswirkungen auf das Wohngebiet auszuschließen, muss der Vorhabenträger ein entsprechendes Gutachten erstellen, dessen Ergebnisse in den Bebauungsplan einzuarbeiten sind.