Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom
16.09.2020, eingegangen am 17.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass es richtig sei, dass in
einem Gewerbegebiet eine höhere Versiegelung zulässig ist als in einem
Mischgebiet. Allerdings war der Betriebsstandort der Firma Nau zum Zeitpunkt
der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewebegebiet Pfrombach“ im Jahr 2016
bereits mehr oder weniger vollflächig versiegelt. Durch die damalige
Bauleitplanung wurde also keine höhere Versiegelung als bereits vorhanden
festgesetzt.
Der Stadtrat stellt ferner fest, dass die von einem Gebiet ausgehenden
zulässigen Geräuschemissionen unabhängig von der festgesetzten Art der
baulichen Nutzung des emittierenden Gebietes immer so bemessen sein müssen,
dass der Schutzanspruch eines Wohngebietes gewahrt bleibt. Daher bestimmt also
der Schutzanspruch der schutzwürdigen Nutzung die zulässigen Immissionen und
nicht in erster Linie die zulässige Art der baulichen Nutzung im Gebiet, von
dem die Emissionen ausgehen.
Der Verlust von Gehölzen entlang der Staatsstraße wurde bereits im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pfrombach abgehandelt
und es wurden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Das jetzige
Verfahren bezieht sich nicht auf diesen Bereich. Insofern sind hier keine
weiteren Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Weiterhin wird festgestellt, dass es ebenso richtig sei, dass sich die
Größe der geplanten Halle im Laufe der Planung verändert hat, ebenso wie die
Fläche, die für die Erweiterung in Anspruch genommen wird. Grundlage für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der vom Vorhabenträger aktuell beantragte
Flächenbedarf für den Erweiterungsstandort, der ja im Vorfeld bereits
Gegenstand umfangreicher Diskussionen war und der im Vergleich zur ersten
Planung auch reduziert wurde.
Zum Thema Verkehr stellt der Stadtrat fest, dass ein gefordertes
Verkehrskonzept hier nicht erforderlich ist. Die Zufahrt über das Wohngebiet
Pfrombach besteht nicht mehr. Damit ist bereits eine erhebliche Entlastung des
Wohngebietes erfolgt. Der Standort ist durch die neu errichtete Zufahrt zur
Staatsstraße an diese angeschlossen, die Staatsstraße ist von ihrem
Ausbauzustand und ihrer Funktion her für die Aufnahme von überörtlichem Verkehr
geeignet und vorgesehen. Das Staatliche Bauamt plant bereits den weiteren
Ausbau der Staatsstraße südlich von Aich.