Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 8

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom 14.09.2020, eingegangen am 16.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass in der Begründung zum Bebauungsplan bereits eine Flächenbilanz enthalten ist. Daraus ist ersichtlich, dass zwar der Geltungsbereich wie im Einwand angeführt etwa 75.000 m2 umfasst und darin etwa 29.000 m2 Bestandsflächen enthalten sind. Die zusätzlich nutzbare Fläche für ELA ist mit rund 24.500 m2 aber kleiner als die Bestandsfläche, so dass zwar der Geltungsbereich erheblich vergrößert wird, der tatsächlich nutzbare Bereich aber nicht einmal verdoppelt wird.

Im Jahr 2015 war der Standort für die damals angedachte Entwicklung ausreichend groß bemessen. Der Betrieb hat sich aber deutlich besser entwickelt als damals von Fa. ELA erwartet wurde. Daher ist nun eine Erweiterung erforderlich.

 

Der Stadtrat stellt ferner fest, dass in der Begründung bereits erläutert ist, dass es für die Erweiterung der Firma keinen geeigneten Alternativstandort gibt, insbesondere auch keine Alternativen, die im Rahmen einer Flächenkonversion nutzbar wären.

Des Weiteren stellt der Stadtrat fest, dass man sich mit möglichen Alternativen bereits im Vorfeld der Planung auseinandergesetzt hat. Bei seiner Entscheidung ist der Stadtrat davon ausgegangen, dass eine Erweiterung im Bereich des bestehenden Standortes sinnvoll ist, da durch eine Aufteilung auf 2 Standorte erheblicher Verkehr - ggf. auch Leerfahrten - durch Fahrten zwischen den beiden Standorten verursacht würde. Im direkten Anschluss an den bestehenden Standort steht aber nur die nun gewählte Fläche tatsächlich zur Verfügung.

 

Der Stadtrat stellt außerdem fest, dass beim angesprochenen Standort in Haren (Hauptsitz) die erwähnten beiden Standorte von 2 selbstständigen Firmen genutzt werden. Die ELA Container GmbH führt in Haren die gleichen Tätigkeiten wie in Pfrombach durch. Bei der zweiten Firma handelt es sich um die ELA Container Sales GmbH, die dort neue Container verkauft. Zwischen diesen beiden selbstständigen Betrieben gibt es nur wenig Austausch. Eine Aufteilung des Standortes Pfrombach auf 2 Teilstandorte ist nicht sinnvoll, da eine solche Aufteilung insbesondere zu erheblichem zusätzlichem Verkehr zwischen den beiden Teilstandorten führen würde.

 

Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass die Gewerbeflächen in Pfrombach einer Größe von ca. 8,8 ha entsprechen. Im Vergleich hat die Ortschaft Pfrombach eine Fläche von 11,8 ha.