Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom 11.09.2020, eingegangen am 16.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass bereits der Bebauungsplan und die Begründung detaillierte Auflagen zur Anlage und Pflege der Ausgleichsfläche. enthalten. Die Tatsache, dass diese zugunsten des Freistaates Bayern zu sichern ist, ist der Stadtverwaltung bekannt.
Ferner stellt der Stadtrat fest, dass die Auswirkungen auf die Schutzgüter und die Maßnahmen zur Minimierung im Umweltbericht erläutert sind. Verbleibende Auswirkungen nimmt der Stadtrat in Kauf. Die Beseitigung der entlang des Nau-Geländes bestehenden Buchenhecke wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pfrombach abgewogen, dort sind auch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
Über den Bebauungsplan kann keine
Verkehrsregelung erfolgen. Dennoch ist bereits eine Entlastung des Wohngebietes
durch die Anlage der neuen Zufahrt und Schließung der bestehenden Zufahrt
erfolgt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit ELA zu prüfen, wie
sich die Verkehrslenkung in Zukunft weiter verbessern lässt.