Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom 14.09.2020, eingegangen am 16.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass durch die Maßnahmenfestlegung auf der Ausgleichsfläche A2 die Herstellung einer Streuobstwiese definiert ist. Das Pflanzraster beträgt max. 10 m, zu verwenden sind Obstbäume (Hochstamm). Die Qualität Hochstamm ist genormt und bedeutet, dass der Astansatz mind. in einer Höhe von 1,80 m liegt. Zusätzlich ist eine extensive Pflege der Blumenwiese (ext. Grünland) festgesetzt. Mit diesen Grundparametern sind die Voraussetzungen geschaffen zur Entwicklung einer Streuobstwiese, die nach einem entsprechenden Entwicklungszeitraum die Kriterien zur Unterschutzstellung erfüllt. Ungeachtet dessen ist die Fläche als Ausgleichsfläche im Bebauungsplan festgelegt und dinglich unbefristet zu Gunsten des Freistaates Bayern gesichert. Mit diesen Vorgaben ist ein weitreichender Schutzstatus erzielt.

Eine Pflanzung von Obstbäumen in der Qualität Hochstamm mit einem Stammumfang von 50 cm ist fachlich nicht sinnvoll, da bei der Pflanzung von Großbäumen der Pflegeaufwand unverhältnismäßig ist und das Ausfallrisiko der Pflanzen erheblich steigt.

Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht veranlasst.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine praktikable Lösung zum Stammumfang zu erarbeiten.