Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom
15.09.2020, eingegangen am 16.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass sich
die Größe der geplanten Halle im Laufe der Planung verändert hat, ebenso wie
die Fläche, die für die Erweiterung in Anspruch genommen wird. Grundlage für
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der vom Vorhabenträger aktuell
beantragte Flächenbedarf für den Erweiterungsstandort, der ja im Vorfeld
bereits Gegenstand umfangreicher Diskussionen war und der im Vergleich zur
ersten Planung auch reduziert wurde.