Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 8

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom 11.09.2020, eingegangen am 16.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass im Rahmen des Bebauungsplanes keineswegs lediglich die Interessen eines Einzelnen berücksichtigt werden. Der Stadtrat hat in seiner Entscheidung eine ordnungsgemäße Abwägung aller berührten Belange vorzunehmen.

 

Der Stadtrat stellt ferner fest, dass dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine ausführliche Erläuterung der Gründe und des Bedarfs seitens der Fa. ELA zugrunde liegt. Diese Ausführungen sind aus Sicht des Stadtrates nachvollziehbar. Bei der geplanten Erweiterung handelt es sich daher auch nicht um einen spekulativen Bedarf.