Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom
11.09.2020, eingegangen am 16.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass im
Rahmen des Bebauungsplanes keineswegs lediglich die Interessen eines Einzelnen
berücksichtigt werden. Der Stadtrat hat in seiner Entscheidung eine
ordnungsgemäße Abwägung aller berührten Belange vorzunehmen.
Der Stadtrat stellt ferner fest, dass dem Antrag auf Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine ausführliche Erläuterung der Gründe und
des Bedarfs seitens der Fa. ELA zugrunde liegt. Diese Ausführungen sind aus
Sicht des Stadtrates nachvollziehbar. Bei der geplanten Erweiterung handelt es
sich daher auch nicht um einen spekulativen Bedarf.