Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 8

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom 15.09.2020, eingegangen am 16.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass die Auffassung nicht geteilt wird, dass die im Umweltbericht beschriebene Einbindung in das Landschaftsbild falsch ist. Eine Ergänzung ist hier nicht erforderlich.

 

Der Stadtrat stellt ferner fest, dass die im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhen sich an der vom Vorhabenträger vorgelegten Planung orientieren, die den aktuellen Anforderungen an den Produktionsablauf genügt und die nachvollziehbar dargelegt wurden.

Hinsichtlich der zulässigen Dachneigung sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes maßgeblich, die Begründung ist hier anzupassen.

 

Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass nach der aktuellen Betriebsbeschreibung, die auch dem Schallschutzgutachten zugrunde liegt, die Firma ELA von täglich 38 LKW An- und Abfahrten, 7 Lieferfahrzeugen sowie einem Mitarbeiterparkplatz mit 75 Stellplätzen ausgeht. Diese Angaben hat ELA im Zusammenhang mit dem Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemacht.

 

Außerdem stellt der Stadtrat fest, dass zur Beurteilung der erforderlichen Festsetzungen zum Immissionsschutz mittlerweile ein Gutachten vorliegt, dessen Ergebnisse im Bebauungsplan einzuarbeiten sind.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass mit der möglichen Einbeziehung des Nau-Geländes sich der Stadtrat bereits in seiner vorhergehenden Abwägung auseinandergesetzt hat, so dass hierauf verwiesen werden kann. Abschließend stellt der Stadtrat fest, dass alle zur Entscheidung erforderlichen Informationen vorliegen, so dass eine ordnungsgemäße Abwägung getroffen werden kann.