Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom
15.09.2020, eingegangen am 16.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass sich
die Größe der geplanten Halle im Laufe der Planung verändert hat, ebenso wie
die Fläche, die für die Erweiterung in Anspruch genommen wird. Grundlage für
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der vom Vorhabenträger aktuell
beantragte Flächenbedarf für den Erweiterungsstandort, der ja im Vorfeld
bereits Gegenstand umfangreicher Diskussionen war und der im Vergleich zur
ersten Planung auch reduziert wurde.
Der Stadtrat stellt ferner fest, dass die Firma ELA im handwerklichen
Bereich keine Ausbildungsplätze anbieten wird. Dies ist nach Auskunft von ELA
dadurch begründet, dass die entsprechende Ausbildungsordnung des jeweiligen
Berufsbildes im Rahmen der Ausbildung Tätigkeitsbereiche vorgibt, die aber
nicht alle von ELA angeboten werden können. Insofern ist in diesen
handwerklichen Bereichen keine ordnungsgemäße Ausbildung möglich. Im
kaufmännischen Bereich bildet ELA hingegen aus.
Im Rahmen eines Bebauungsplanes ist es im Übrigen nicht möglich,
Festsetzungen zur Ausbildung oder zur erforderlichen Anzahl an Arbeitsplätzen
zu regeln, da es hier an einem bodenrechtlichen Bezug fehlt.
Über den Bebauungsplan kann keine
Verkehrsregelung erfolgen. Dennoch ist bereits eine Entlastung des Wohngebietes
durch die Anlage der neuen Zufahrt und Schließung der bestehenden Zufahrt
erfolgt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit ELA zu prüfen, wie
sich die Verkehrslenkung in Zukunft weiter verbessern lässt.