Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 8

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom 15.09.2020, eingegangen am 16.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass sich die Größe der geplanten Halle im Laufe der Planung verändert hat, ebenso wie die Fläche, die für die Erweiterung in Anspruch genommen wird. Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der vom Vorhabenträger aktuell beantragte Flächenbedarf für den Erweiterungsstandort, der ja im Vorfeld bereits Gegenstand umfangreicher Diskussionen war und der im Vergleich zur ersten Planung auch reduziert wurde.

 

Der Stadtrat stellt ferner fest, dass die Firma ELA im handwerklichen Bereich keine Ausbildungsplätze anbieten wird. Dies ist nach Auskunft von ELA dadurch begründet, dass die entsprechende Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufsbildes im Rahmen der Ausbildung Tätigkeitsbereiche vorgibt, die aber nicht alle von ELA angeboten werden können. Insofern ist in diesen handwerklichen Bereichen keine ordnungsgemäße Ausbildung möglich. Im kaufmännischen Bereich bildet ELA hingegen aus.

Im Rahmen eines Bebauungsplanes ist es im Übrigen nicht möglich, Festsetzungen zur Ausbildung oder zur erforderlichen Anzahl an Arbeitsplätzen zu regeln, da es hier an einem bodenrechtlichen Bezug fehlt.

 

Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass die Erweiterung der Gewerbefläche ebenso wie der Bestand über die neue Erschließungsstraße unmittelbar an die Staatsstraße ST 2082 angebunden sei. Diese überregionale Straße ist zur Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs geeignet. Mit der neuen Erschließungsstraße ist zudem für das angrenzende Wohngebiet eine deutliche Entlastung entstanden.

Über den Bebauungsplan kann keine Verkehrsregelung erfolgen. Dennoch ist bereits eine Entlastung des Wohngebietes durch die Anlage der neuen Zufahrt und Schließung der bestehenden Zufahrt erfolgt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit ELA zu prüfen, wie sich die Verkehrslenkung in Zukunft weiter verbessern lässt.

 

Außerdem stellt der Stadtrat fest, dass es unbestritten sei, dass die Erweiterung der gewerblichen Fläche zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führt. Hier setzt der Bebauungsplan Minimierungsmaßnahmen fest, die aber keinen vollständigen Ausgleich erreichen können. Die verbleibenden Auswirkungen wird die Stadt Moosburg in Kauf nehmen.