Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom
14.09.2020, eingegangen am 16.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass die
Bedenken zur Außenbeleuchtung des Betriebsgeländes zur Kenntnis genommen
werden. Um hier nachteilige Auswirkungen auf das Wohngebiet auszuschließen,
muss der Vorhabenträger ein entsprechendes Gutachten erstellen, dessen
Ergebnisse in den Bebauungsplan einzuarbeiten sind. Unabhängig von diesem
Gutachten wird festgelegt, dass beleuchtete Werbetafeln in Richtung des Ortsteiles
und Dorf- und Siedlungsgebiet Pfrombach nicht zulässig sind.