Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom 14.09.2020, eingegangen am 16.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass die Bedenken zur Außenbeleuchtung des Betriebsgeländes zur Kenntnis genommen werden. Um hier nachteilige Auswirkungen auf das Wohngebiet auszuschließen, muss der Vorhabenträger ein entsprechendes Gutachten erstellen, dessen Ergebnisse in den Bebauungsplan einzuarbeiten sind. Unabhängig von diesem Gutachten wird festgelegt, dass beleuchtete Werbetafeln in Richtung des Ortsteiles und Dorf- und Siedlungsgebiet Pfrombach nicht zulässig sind.