Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 8

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom 14.09.2020, eingegangen am 16.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass der Ausgleichsfaktor für die Ermittlung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen bereits aufgrund der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde angepasst wird. Zur Lage, Größe und Art der Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche liegt eine grundsätzliche Zustimmung seitens der Unteren Naturschutzbehörde vor. Die Planung ist sachgerecht und fachlich nicht zu beanstanden.