Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom
14.09.2020, eingegangen am 16.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass der
Ausgleichsfaktor für die Ermittlung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
bereits aufgrund der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde angepasst
wird. Zur Lage, Größe und Art der Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche liegt eine
grundsätzliche Zustimmung seitens der Unteren Naturschutzbehörde vor. Die
Planung ist sachgerecht und fachlich nicht zu beanstanden.