Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 8

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom 16.09.2020 zur Kenntnis und stellt fest, dass sich die Größe der geplanten Halle im Laufe der Planung verändert hat, ebenso wie die Fläche, die für die Erweiterung in Anspruch genommen wird. Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der vom Vorhabenträger aktuell beantragte Flächenbedarf für den Erweiterungsstandort, der ja im Vorfeld bereits Gegenstand umfangreicher Diskussionen war und der im Vergleich zur ersten Planung auch reduziert wurde.

 

Des Weiteren stellt der Stadtrat fest, dass die Erweiterung der Gewerbefläche ebenso wie der Bestand über die neue Erschließungsstraße unmittelbar an die Staatsstraße ST 2082 angebunden sei. Diese überregionale Straße ist zur Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs geeignet. Mit der neuen Erschließungsstraße ist zudem für das angrenzende Wohngebiet eine deutliche Entlastung entstanden.

Über den Bebauungsplan kann keine Verkehrsregelung erfolgen. Dennoch ist bereits eine Entlastung des Wohngebietes durch die Anlage der neuen Zufahrt und Schließung der bestehenden Zufahrt erfolgt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit ELA zu prüfen, wie sich die Verkehrslenkung in Zukunft weiter verbessern lässt.

 

Der Stadtrat stellt außerdem fest, dass die Bedenken zur Außenbeleuchtung des Betriebsgeländes zur Kenntnis genommen werden. Um hier nachteilige Auswirkungen auf das Wohngebiet auszuschließen, muss der Vorhabenträger ein entsprechendes Gutachten erstellen, dessen Ergebnisse in den Bebauungsplan einzuarbeiten sind.