Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom
16.09.2020 zur Kenntnis und stellt fest, dass sich die Größe der geplanten
Halle im Laufe der Planung verändert hat, ebenso wie die Fläche, die für die
Erweiterung in Anspruch genommen wird. Grundlage für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan ist der vom Vorhabenträger aktuell beantragte Flächenbedarf für
den Erweiterungsstandort, der ja im Vorfeld bereits Gegenstand umfangreicher
Diskussionen war und der im Vergleich zur ersten Planung auch reduziert wurde.
Über den Bebauungsplan kann keine
Verkehrsregelung erfolgen. Dennoch ist bereits eine Entlastung des Wohngebietes
durch die Anlage der neuen Zufahrt und Schließung der bestehenden Zufahrt
erfolgt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit ELA zu prüfen, wie
sich die Verkehrslenkung in Zukunft weiter verbessern lässt.
Der Stadtrat stellt außerdem fest, dass die Bedenken zur Außenbeleuchtung des Betriebsgeländes zur Kenntnis genommen werden. Um hier nachteilige Auswirkungen auf das Wohngebiet auszuschließen, muss der Vorhabenträger ein entsprechendes Gutachten erstellen, dessen Ergebnisse in den Bebauungsplan einzuarbeiten sind.