Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom
14.09.2020, eingegangen am 15.09.2020 zur Kenntnis und stellt fest, dass dem
Stadtrat bekannt ist, dass die Firma ELA im handwerklichen Bereich keine
Ausbildungsplätze anbieten wird. Dies ist nach Auskunft von ELA dadurch
begründet, dass die entsprechende Ausbildungsordnung des jeweiligen
Berufsbildes im Rahmen der Ausbildung Tätigkeitsbereiche vorgibt, die aber
nicht alle von ELA angeboten werden können. Insofern ist in diesen
handwerklichen Bereichen keine ordnungsgemäße Ausbildung möglich. Im
kaufmännischen Bereich bildet ELA hingegen aus.
Im Rahmen eines Bebauungsplanes ist es im Übrigen nicht möglich,
Festsetzungen zur Ausbildung oder zur erforderlichen Anzahl an Arbeitsplätzen
zu regeln, da es hier an einem bodenrechtlichen Bezug fehlt.