Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom
14.09.2020, eingegangen am 15.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass die
Erweiterung der Gewerbefläche ebenso wie der Bestand über die neue
Erschließungsstraße unmittelbar an die Staatsstraße ST 2082 angebunden sei.
Diese überregionale Straße ist zur Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs geeignet.
Mit der neuen Erschließungsstraße ist zudem für das angrenzende Wohngebiet eine
deutliche Entlastung entstanden.
Des Weiteren stellt der Stadtrat fest, dass über den Bebauungsplan keine
Verkehrsregelung erfolgen kann. Dennoch ist bereits eine Entlastung des
Wohngebietes durch die Anlage der neuen Zufahrt und Schließung der bestehenden
Zufahrt erfolgt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit ELA zu
prüfen, wie sich die Verkehrslenkung in Zukunft weiter verbessern lässt.