Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom
14.09.2020, eingegangen am 15.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass es
richtig sei, dass sich die Größe der geplanten Halle im Laufe der Planung
verändert hat, ebenso wie die Fläche, die für die Erweiterung in Anspruch
genommen wird. Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der vom
Vorhabenträger aktuell beantragte Flächenbedarf für den Erweiterungsstandort,
der ja im Vorfeld bereits Gegenstand umfangreicher Diskussionen war und der im
Vergleich zur ersten Planung auch reduziert wurde.