Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 7

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen des privaten Einwands vom 13.09.2020, eingegangen am 14.09.2020,  zur Kenntnis und stellt fest, dass die von einem Gebiet ausgehenden zulässigen Geräuschemissionen unabhängig von der festgesetzten Art der baulichen Nutzung des emittierenden Gebietes immer so bemessen sein müssen, dass der Schutzanspruch eines Wohngebietes gewahrt bleibt. Es wurde zwischenzeitlich ein Schallschutzgutachten erarbeitet, dessen Ergebnisse in den Bebauungsplan eingearbeitet werden müssen. Dadurch ist sichergestellt, dass bei Einhaltung der Auflagen im Wohngebiet nicht mit unzulässigen Immissionen zu rechnen ist.

 

Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass es unbestritten sei, dass die Erweiterung der gewerblichen Fläche zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führt. Hier setzt der Bebauungsplan Minimierungsmaßnahmen fest, die aber keinen vollständigen Ausgleich erreichen können. Die verbleibenden Auswirkungen kann die Stadt Moosburg in Kauf nehmen.

 

Des Weiteren stellt der Stadtrat fest, dass die Erweiterung der Gewerbefläche ebenso wie der Bestand über die neue Erschließungsstraße unmittelbar an die Staatsstraße ST 2082 angebunden sei. Diese überregionale Straße ist zur Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs geeignet. Mit der neuen Erschließungsstraße ist zudem für das angrenzende Wohngebiet eine deutliche Entlastung entstanden. Der Stadtrat stellt fest, dass über den Bebauungsplan keine Verkehrsregelung erfolgen kann. Dennoch ist bereits eine Entlastung des Wohngebietes durch die Anlage der neuen Zufahrt und Schließung der bestehenden Zufahrt erfolgt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit ELA zu prüfen, wie sich die Verkehrslenkung in Zukunft weiter verbessern lässt.

 

Zum Thema Flächenverbrauch stellt der Stadtrat fest, dass sich die Stadt im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplanes ausführlich auseinandergesetzt hat. Hierzu ist festzustellen, dass nicht zuletzt im Ergebnis der Diskussion mit dem Nachbarn, der ja ursprünglich angedachte Erweiterungsbereich von 3,7 ha auf 2,45 ha deutlich verkleinert wurde. Diese Fläche entspricht dem aktuellen Flächenbedarf der Fa. ELA und schafft hierbei keine Vorratsflächen. Insofern ist eine weitere Verkleinerung der Erweiterungsfläche nicht sinnvoll möglich.