Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 7

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom 11.09.2020, eingegangen am 14.09.2020, zur Kenntnis und stellt fest, dass es unbestritten sei, dass die Erweiterung der gewerblichen Fläche zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führt. Hier setzt der Bebauungsplan Minimierungsmaßnahmen fest, die aber keinen vollständigen Ausgleich erreichen können. Die verbleibenden Auswirkungen kann die Stadt Moosburg in Kauf nehmen.

 

Des Weiteren stellt der Stadtrat fest, dass die im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhen sich an der vom Vorhabenträger vorgelegten Planung orientieren, die den aktuellen Anforderungen an den Produktionsablauf genügt und die nachvollziehbar dargelegt wurden.

 

Der Stadtrat stellt außerdem fest, dass die Bedenken zur Außenbeleuchtung des Betriebsgeländes zur Kenntnis genommen werden. Um hier nachteilige Auswirkungen auf das Wohngebiet auszuschließen, muss der Vorhabenträger ein entsprechendes Gutachten erstellen, dessen Ergebnisse in den Bebauungsplan einzuarbeiten sind.

 

Zum Thema Flächenverbrauch stellt der Stadtrat fest, dass sich die Stadt im Vorfeld bei der Aufstellung des Bebauungsplanes damit ausführlich auseinandergesetzt hat. Hierzu ist festzustellen, dass nicht zuletzt im Ergebnis der Diskussion mit dem Nachbarn, der ja ursprünglich angedachte Erweiterungsbereich von 3,7 ha auf 2,45 ha deutlich verkleinert wurde. Diese Fläche entspricht dem aktuellen Flächenbedarf der Fa. ELA und schafft hierbei keine Vorratsflächen. Insofern ist eine weitere Verkleinerung der Erweiterungsfläche nicht sinnvoll möglich.

 

Des Weiteren stellt der Stadtrat fest, dass mit möglichen Alternativen sich der Stadtrat im Vorfeld der Planung bereits auseinandergesetzt hat. Bei seiner Entscheidung ist der Stadtrat davon ausgegangen, dass eine Erweiterung im Bereich des bestehenden Standortes sinnvoll sei, da durch eine Aufteilung auf 2 Standorte erheblicher Verkehr - ggf. auch Leerfahrten - durch Fahrten zwischen den beiden Standorten verursacht würden. Im direkten Anschluss an den bestehenden Standort steht aber nur die nun gewählte Fläche tatsächlich zur Verfügung.

 

Außerdem stellt der Stadtrat fest, dass ebenso geprüft wurde, ob die nördlich angrenzende bestehende Gewerbefläche im Zuge einer Konversion für die geplante Erweiterung zur Verfügung stehe. Der Eigentümer der Fläche hat mitgeteilt, dass er nicht an die Firma ELA verkaufen wird. Selbst wenn ein Erwerb möglich wäre, wären die bestehenden Gebäude bzw. Hallen nicht für die Firma ELA nutzbar und müssten zunächst beseitigt werden, da ihre Maße für ELA nicht ausreichend sind und der bauliche Zustand keine sinnvolle Weiterverwendung für ELA möglich macht. Hier sind zusätzlich derzeit noch Nutzer vorhanden, die den Standort nicht kurzfristig verlassen könnten. Insofern wäre also selbst bei einem möglichen Erwerb der Fläche eine Nutzbarkeit durch ELA im erforderlichen Zeitraum nicht möglich.

 

Der Stadtrat stellt ferner fest, dass die von einem Gebiet ausgehenden zulässigen Geräuschemissionen unabhängig von der festgesetzten Art der baulichen Nutzung des emittierenden Gebietes immer so bemessen sein müssen, dass der Schutzanspruch eines Wohngebietes gewahrt bleibt. Daher bestimmt also der Schutzanspruch der schutzwürdigen Nutzung die zulässigen Immissionen und nicht in erster Linie die zulässige Art der baulichen Nutzung im Gebiet, von dem die Emissionen ausgehen.

 

Des Weiteren stellt der Stadtrat fest, dass beim erwähnten Zuschnitt der Buchenhecke es sich um einen ohne Genehmigung zulässigen Pflegeschnitt handelt, die Hecke ist in diesem Zug nicht beseitigt worden. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Pfrombach setzt auch nicht fest, dass hier eine Hecke in einer bestimmten Höhe zu erhalten sei.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Erweiterung der Gewerbefläche ebenso wie der Bestand über die neue Erschließungsstraße unmittelbar an die Staatsstraße ST 2082 angebunden sei. Diese überregionale Straße ist zur Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs geeignet. Mit der neuen Erschließungsstraße ist zudem für das angrenzende Wohngebiet eine deutliche Entlastung entstanden.

Über den Bebauungsplan kann keine Verkehrsregelung erfolgen. Dennoch ist bereits eine Entlastung des Wohngebietes durch die Anlage der neuen Zufahrt und Schließung der bestehenden Zufahrt erfolgt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit ELA zu prüfen, wie sich die Verkehrslenkung in Zukunft weiter verbessern lässt.