Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Freising, SG 43,
Bauleitplanung, vom 25.08.2020, eingegangen am 14.09.2020 zur Kenntnis und
stellt fest, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan hier nicht allgemein die
Art der baulichen Nutzung festsetzt, sondern lediglich das Vorhaben der Fa.
ELA. Die vom Landratsamt vorgeschlagene Variante ist ebenfalls denkbar. Dennoch
verbleibt es bei der hier gewählten Regelung der Zulässigkeit des konkreten
Vorhabens der Fa. ELA.
Die Gliederung der Festsetzungen wird angepasst.