Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 42,
Untere Naturschutzbehörde vom 08.09.2020, eingegangen am 14.09.2020 zur
Kenntnis und stellt folgendes fest:
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP):
Das Artenschutzrecht unterliegt nicht der kommunalen Abwägung. Der
Forderung der Ergänzung der SaP ist nachzukommen, die erforderlichen
ergänzenden Inhalte sind zwischen Gutachter und Unterer Naturschutzbehörde
abzustimmen. In einer ersten Einschätzung des Fachgutachters Dr. Manhart ist
davon auszugehen, dass eine Erfassung von Vogelarten (Rebhuhn, Wachtel,
Feldlerche) erforderlich ist. Ein erster Erfassungszeitraum liegt im März/April
2021. Nach dieser Ersterfassung ergibt sich eine erste qualifizierte Einschätzung
der artenschutzrechtlichen Lage.
Kompensationsberechnung:
Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass seitens der Unteren
Naturschutzbehörde mit der Einstufung der Eingriffsflächen in die Kategorien I
und II Einverständnis besteht. Bei der Berechnung der notwendigen
Ausgleichsfläche ist aufgrund der naturräumlichen Situation statt des
Ausgleichsfaktors 0,5 der Faktor 0,6 zu wählen. Der Mehrbedarf an
Ausgleichsfläche kann auf der bereits dargestellten Ausgleichsfläche A 2
nachgewiesen werden. Der Umweltbericht ist entsprechend anzupassen. Die
Eingriffsbilanzierung enthält alle für den Bebauungsplan erforderlichen
Eingriffsflächen, die Darstellung ist zu überprüfen und ggf. zu optimieren
hinsichtlich Lesbarkeit.
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Untere Naturschutzbehörde mit
den gewählten Kompensationsmaßnahmen grundsätzlich einverstanden ist.
Die Hinweise hinsichtlich der Meldung der Ausgleichsflächen an das
Bayerische Landesamt für Umweltschutz betreffen den Verwaltungsvollzug und sind
entsprechend nach Rechtskraft des Bebauungsplanes zu beachten. Änderungen am
Bebauungsplan sind dadurch nicht veranlasst.
Die Darstellung der externen Ausgleichsfläche auf Fl.-Nr. 925/21 ist für das vorliegende Verfahren nicht relevant.