Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41,
Altlasten vom 27.08.2020, eingegangen am 14.09.2020 zur Kenntnis und stellt
fest, dass Hinweise zur Bodenverunreinigung der Stadt nicht vorliegen, die
Fläche wurde nach Kenntnis der Stadt bisher nur landwirtschaftlich genutzt. Die
Begründung ist entsprechend zu ergänzen.
Der Umgang mit Oberboden ist im Umweltbericht zu ergänzen. Eine
zusätzliche Festsetzung im Bebauungsplan ist nicht erforderlich, da die
angeführten gesetzlichen Regelungen ohnehin gelten.
Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass mit dem Thema Flächenverbrauch
sich die Stadt im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplanes ausführlich
auseinandergesetzt hat. Hierzu ist festzustellen, dass nicht zuletzt im
Ergebnis der Diskussion mit den Nachbarn die ja ursprünglich angedachte
Erweiterungsbereich von 3,7 ha auf 2,45 ha deutlich verkleinert wurde. Diese
Fläche entspricht dem aktuellen Flächenbedarf der Fa. ELA und schafft hierbei
keine Vorratsflächen. Insofern ist eine weitere Verkleinerung der
Erweiterungsfläche nicht sinnvoll möglich.
In der Begründung ist bereits erläutert, dass es für die Erweiterung der
Firma keine geeigneten Alternativstandort gibt, insbesondere auch keine
Alternativen, die im Rahmen einer Flächenkonversion nutzbar wären.
Des Weiteren stellt der Stadtrat fest, dass sich der Stadtrat mit
möglichen Alternativen im Vorfeld der Planung bereits auseinandergesetzt hat.
Bei seiner Entscheidung ist der Stadtrat davon ausgegangen, dass eine
Erweiterung im Bereich des bestehenden Standortes sinnvoll sei, da durch eine
Aufteilung auf 2 Standorte erheblicher Verkehr - ggf. auch Leerfahrten - durch
Fahrten zwischen den beiden Standorten verursacht würden. Im direkten Anschluss
an den bestehenden Standort steht aber nur die nun gewählte Fläche tatsächlich
zur Verfügung.
Geprüft wurde auch, ob die nördlich angrenzende bestehende Gewerbefläche im Zuge einer Konversion für die geplante Erweiterung zur Verfügung steht. Der Eigentümer der Fläche hat mitgeteilt, dass er nicht an die Firma ELA verkaufen wird. Selbst wenn ein Erwerb möglich wäre, wären die bestehenden Gebäude bzw. Hallen nicht für die Firma ELA nutzbar und müssten zunächst beseitigt werden, da ihre Maße für ELA nicht ausreichend sind und der bauliche Zustand keine sinnvolle Weiterverwendung für ELA möglich macht. Hier sind zusätzlich derzeit noch Nutzer vorhanden, die den Standort nicht kurzfristig verlassen könnten. Insofern wäre also selbst bei einem möglichen Erwerb der Fläche eine Nutzbarkeit durch ELA im erforderlichen Zeitraum nicht möglich.