Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands vom
03.09.2020 zur Kenntnis und stellt fest, dass ein Hinweis auf mögliche
landwirtschaftliche Immissionen im Bebauungsplan zu ergänzen ist.
Die ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen ist durch den
Bebauungsplan nicht beeinträchtigt.
Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass mit dem Thema Flächenverbrauch
sich die Stadt im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplanes ausführlich auseinandergesetzt
hat. Hierzu ist festzustellen, dass nicht zuletzt im Ergebnis der Diskussion
mit den Nachbarn der ja ursprünglich angedachte Erweiterungsbereich von 3,7 ha
auf 2,45 ha deutlich verkleinert wurde. Diese Fläche entspricht dem aktuellen
Flächenbedarf der Fa. ELA und schafft hierbei keine Vorratsflächen. Insofern
ist eine weitere Verkleinerung der Erweiterungsfläche nicht sinnvoll möglich.
In der Begründung ist bereits erläutert, dass es für die Erweiterung der
Firma keine geeigneten Alternativstandorte gibt, insbesondere auch keine
Alternativen, die im Rahmen einer Flächenkonversion nutzbar wären.
Des Weiteren wird festgestellt, dass eine mehrstöckige Bebauung, wie aus
dem Vorhaben und Erschließungsplan ersichtlich ist, bereits in den Bereichen,
in denen dies möglich ist, berücksichtigt wurde.
Neben den Gebäuden benötigt die Fa. ELA aber auch Freiflächen zur
Lagerung der Container und entsprechende Verkehrsflächen. Flächen mit
Nachverdichtungspotential oder zur Wiedernutzbarmachung stehen nicht zur
Verfügung.
Die gesetzlichen Pflanzabstände sind ohnehin zu beachten, eine
zusätzliche Festsetzung im Bebauungsplan ist daher nicht erforderlich.
Die Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfes erfolgte nach dem in Bayern
anzuwendenden Leitfaden. Hier hat die Stadt Moosburg keinen Spielraum.