Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Erding vom 25.08.2020, eingegangen am 26.08.2020,
zur Kenntnis und stellt fest, dass die Erreichbarkeit und ordnungsgemäße
Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen durch den
Bebauungsplan nicht beeinträchtigt ist.
Der Hinweis des Amtes, dass vom Bauwerber von der Bewirtschaftung der
landwirtschaftlichen Flächen ausgehende unvermeidliche Emissionen zu tolerieren
sind, wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Grenzabstand von Bäumen zu angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen
ist bereits gesetzlich geregelt, einer zusätzlichen Sicherung im Bebauungsplan
bedarf es hier nicht.
Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass es aus landwirtschaftlicher
Sicht zu keinen Nachteilen für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der
landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Nähe der Ausgleichsflächen kommt.