Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising vom 18.08.2020, eingegangen am 24.08.20, zur Kenntnis und stellt fest, dass der geplante Ausbau der Staatsstraße 2082 zu beachten sei, die Planung ist soweit erforderlich anzupassen.

Die Bauverbotszone entlang der Staatstraße ist im Bebauungsplan bereits dargestellt. Eine Ergänzung ist nicht erforderlich.

 

Die weiteren Ausführungen zum Bauverbot wurden als Hinweise im Bebauungsplan ergänzt. Ebenso ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass weitere Zugänge oder Zufahrten zur Staatsstraße nicht zulässig sind.

 

Die erforderlichen Sichtdreiecke bei der Einmündung der neuen Erschließungsstraße in die Staatsstraße sind bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Pfrombach“ festgesetzt, dessen Geltungsbereich von der Planung nicht berührt ist. Eine zusätzliche oder erneute Festsetzung von Sichtdreiecken ist daher nicht erforderlich. Die weiteren fachlichen Informationen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.