Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising
vom 18.08.2020, eingegangen am 24.08.20, zur Kenntnis und stellt fest, dass der
geplante Ausbau der Staatsstraße 2082 zu beachten sei, die Planung ist soweit
erforderlich anzupassen.
Die Bauverbotszone entlang der Staatstraße ist im Bebauungsplan bereits
dargestellt. Eine Ergänzung ist nicht erforderlich.
Die weiteren Ausführungen zum Bauverbot wurden als Hinweise im
Bebauungsplan ergänzt. Ebenso ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass weitere
Zugänge oder Zufahrten zur Staatsstraße nicht zulässig sind.
Die erforderlichen Sichtdreiecke bei der Einmündung der neuen
Erschließungsstraße in die Staatsstraße sind bereits im rechtskräftigen
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Pfrombach“ festgesetzt, dessen Geltungsbereich von
der Planung nicht berührt ist. Eine zusätzliche oder erneute Festsetzung von
Sichtdreiecken ist daher nicht erforderlich. Die weiteren fachlichen
Informationen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.