Beschluss: Mehrfachbeschluss

Beschluss 1:

Der Bauausschuss verweigert zur Errichtung eines ca. 50 m langen Gebäudes das gemeindliche Einvernehmen. Die beantragte Gebäudelänge fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein.

 

Abgelehnt          Ja: 12  Nein: 0 

 

Beschluss: 2

Der Bauausschuss erteilt zur Errichtung eines Gebäudes mit einer Giebelbreite von ca. 12 m das gemeindliche Einvernehmen soweit die Abstandsflächen auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden können.

 

Beschlossen      Ja: 12  Nein: 0 

 

Beschluss 3:

Der Bauausschuss verweigert zur Errichtung eines Gebäudes mit einer GRZ I von 0,45 das gemeindliche Einvernehmen. Die beantragte GRZ fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein und liegt über der Obergrenze der nach § 17 BauNVO zulässigen GRZ für allgemeine Wohngebiete.

 

Abgelehnt          Ja: 12  Nein: 0 

 

Beschluss 4:

Der Bauausschuss verweigert zur Errichtung eines Gebäudes mit einer Wandhöhe von ca. 9 m das gemeindliche Einvernehmen. Die beantragte Wandhöhe fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein.

 

Abgelehnt          Ja: 12  Nein: 0 

 

Beschluss 5:

Der Bauausschuss verweigert zur Errichtung eines Gebäudes mit einer Firsthöhe von ca. 11 m das gemeindliche Einvernehmen. Die beantragte Firsthöhe fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein.

 

Abgelehnt          Ja: 12  Nein: 0 

 

Beschluss 6:

Der Bauausschuss stimmt der beantragten Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe nicht zu.

 

Abgelehnt          Ja: 12  Nein: 0