Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Sondernutzungsgebühren für Einzelhändler und Gastronomen gemäß Nr. 5 bis 12 b des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses weiterhin bis 31.12.2021 auszusetzen.

Die übrigen Vorschriften der Sondernutzungssatzung und der Gebührensatzung bleiben unberührt, insbesondere muss die Sondernutzung bei der Stadt Moosburg beantragt und die genehmigten Flächen eingehalten werden.

Die Außenbestuhlungen sind über den Winter (spätestens bis 31.Oktober jeden Jahres) abzubauen.