Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Beschäftigten ab dem 01.01.2021 zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn eine Sachbezugsleistung in Höhe von monatlich 44,-- Euro für vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter zu gewähren. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Sachbezug in Höhe des Anteils ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit. Der Sachbezug ist als Wertguthaben über die MoosburgCard 2.0 zu gewähren. Das Volumen der Leistungszulage (§ 18 TVöD) ist um den zu gewährenden Sachbezugswert zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Personalrat eine entsprechende Dienstvereinbarung abzuschließen. Der Sachbezug ist jederzeit widerruflich zu gewähren. Insbesondere ist auf die Einhaltung der steuerrechtlichen und tarifrechtlichen Aspekte zu achten.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit einer Zahlung in selber Höhe an bedienstete Beamte zu prüfen und ggf. zu veranlassen.