Sitzung: 07.12.2020 Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Beschäftigten ab dem 01.01.2021 zusätzlich
zum geschuldeten Arbeitslohn eine Sachbezugsleistung in Höhe von monatlich
44,-- Euro für vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter zu gewähren.
Teilzeitbeschäftigte erhalten den Sachbezug in Höhe des Anteils ihrer
individuellen wöchentlichen Arbeitszeit. Der Sachbezug ist als Wertguthaben
über die MoosburgCard 2.0 zu gewähren. Das Volumen der Leistungszulage (§ 18
TVöD) ist um den zu gewährenden Sachbezugswert zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt
mit dem Personalrat eine entsprechende Dienstvereinbarung abzuschließen. Der
Sachbezug ist jederzeit widerruflich zu gewähren. Insbesondere ist auf die
Einhaltung der steuerrechtlichen und tarifrechtlichen Aspekte zu achten.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit einer Zahlung in
selber Höhe an bedienstete Beamte zu prüfen und ggf. zu veranlassen.