Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Antrag auf Aufnahme in das
Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ für das Jahr 2021 zu stellen.
Der erforderliche Eigenanteil wird im Haushalt der Stadt
bereitgestellt.
Die vorgesehen Vorhaben und Kosten sind im Einzelnen der
Bedarfsmitteilung zu entnehmen.
Gleiches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten
Vorhaben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen
Unterlagen zusammenzustellen und dann bei der Regierung von Oberbayern rechtzeitig
einzureichen.