Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss 1:

Der Stadtrat erklärt, dass für das am 02.10.2020 eingereichte  Bürgerbegehren „Lebenswertes Moosburg“ die formellen Voraussetzungen (insbesondere die erforderliche Anzahl an Unterschriften) erfüllt sind, materiell-rechtlich muss das Bürgerbegehren jedoch für unzulässig erklärt werden. 

 

Beschlossen:            Ja: 20  Nein: 0

 

 

Beschluss 2:

Der Stadtrat nimmt die Anregungen und Fragestellungen aus dem Bürgerbegehren zur Kenntnis und wird sich zeitnah mit dem Thema maßvolle städtebauliche Entwicklung der Stadt Moosburg in der Zukunft auseinandersetzen.

Es wird festgestellt, dass die Stadt die Bedenken der mehr als 1.500 Bürgern, die das Bürgerbegehren unterzeichnet haben sowie die Besorgnis, was ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und die Überlastung der vorhandenen Infrastruktur betrifft, ernst nimmt. Der Stadtrat hat und wird sich in Zukunft mit diesen Themen auseinandersetzen und sorgfältige Entscheidungen treffen müssen, was die städtebauliche Entwicklung Moosburgs anbelangt.

 

Darüber hinaus bleibt es dem Stadtrat vorbehalten, im Rahmen seiner Entscheidungsbefugnis und seiner Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung einzelne Punkte des Bürgerbegehrens, wie beispielsweise Baurecht, Anzahl der Wohneinheiten, maximale Flächenversiegelung für bestimmte überplante Bereiche bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.

Darüber hinaus muss die Stellplatzsatzung aktuell wegen diverser Problemstellungen (u. a. auch Antrag der CSU für Außenbereiche) überarbeitet werden, hier könnte man im Rahmen der Änderungsverfahrens die Forderung nach 2 Stellplätzen in bestimmten Gebieten  berücksichtigen.