Beschluss 1:
Der Stadtrat erklärt, dass für das am
02.10.2020 eingereichte Bürgerbegehren
„Lebenswertes Moosburg“ die formellen Voraussetzungen (insbesondere die
erforderliche Anzahl an Unterschriften) erfüllt sind, materiell-rechtlich muss
das Bürgerbegehren jedoch für unzulässig erklärt werden.
Beschlossen: Ja: 20 Nein: 0
Beschluss 2:
Der Stadtrat nimmt die Anregungen und Fragestellungen aus dem Bürgerbegehren zur Kenntnis und wird sich zeitnah mit dem Thema maßvolle städtebauliche Entwicklung der Stadt Moosburg in der Zukunft auseinandersetzen.
Es wird festgestellt, dass die Stadt die
Bedenken der mehr als 1.500 Bürgern, die das Bürgerbegehren unterzeichnet haben
sowie die Besorgnis, was ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und die Überlastung der
vorhandenen Infrastruktur betrifft, ernst nimmt. Der Stadtrat hat und wird sich
in Zukunft mit diesen Themen auseinandersetzen und sorgfältige Entscheidungen
treffen müssen, was die städtebauliche Entwicklung Moosburgs anbelangt.
Darüber hinaus bleibt es dem Stadtrat
vorbehalten, im Rahmen seiner Entscheidungsbefugnis und seiner Abwägung im
Rahmen der Bauleitplanung einzelne Punkte des Bürgerbegehrens, wie
beispielsweise Baurecht, Anzahl der Wohneinheiten, maximale Flächenversiegelung
für bestimmte überplante Bereiche bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu
berücksichtigen.
Darüber hinaus muss die Stellplatzsatzung
aktuell wegen diverser Problemstellungen (u. a. auch Antrag der CSU für
Außenbereiche) überarbeitet werden, hier könnte man im Rahmen der
Änderungsverfahrens die Forderung nach 2 Stellplätzen in bestimmten Gebieten berücksichtigen.