Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 4

Beschluss über Antrag auf Vertagung:

Der Stadtrat beschließt, den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 77 „Rockermaier Areal“ zu vertagen.

Beschlossen:            Ja: 4    Nein: 18

 

StR Heinz war bei der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht anwesend.

 

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass im Verfahren eine qualifizierte Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden muss.

 

Beschlossen:                        Ja: 13  Nein: 9

 

StR Heinz war bei der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht anwesend.

 

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 77 „Rockermaier Areal“ in der Fassung vom 13.07.2020 zur Kenntnis und beschließt die Auslegung der Unterlagen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung  nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.