Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Aufwandsentschädigung für den Zweiten und Dritten Bürgermeister in unveränderter Höhe weiter zu gewähren. Beim Zweiten Bürgermeister sind dies derzeit 1.161,31 €, beim Dritten Bürgermeister 466,98 €.
Künftige Besoldungserhöhungen sind zu berücksichtigen.