Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten
Bürgermeister Josef Dollinger ab dem 01.05.2020 monatlich mit dem Höchstbetrag
nach der Anlage 2 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) festzusetzen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten
Bürgermeister Josef Dollinger ab dem 01.05.2020 monatlich mit dem Höchstbetrag
nach der Anlage 2 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) festzusetzen.