Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt das Schutz- und Hygienekonzept sowie die geänderte Badeordnung und Badegebührenordnung zur Kenntnis.

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, weitere Änderungen, Ergänzungen oder Lockerungen, die aufgrund der Infektionsschutzvorschriften angeordnet sind, in die geltenden Vorschriften einzuarbeiten.