Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den Antrag der Moosburg Marketing eG vom 13.05.2020 zur Kenntnis und beschließt, die Sondernutzungsgebühren für Einzelhändler und Gastronomen gemäß Nr. 5 bis 12 b des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses für das Jahr 2020 ganz auszusetzen.

 

Die übrigen Vorschriften der Sondernutzungssatzung und der Gebührensatzung bleiben unberührt, insbesondere muss die Sondernutzung bei der Stadt Moosburg beantragt und die genehmigten Flächen eingehalten werden.