Beschluss:
Der Stadtrat erteilt zum beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen, die Öffnungszeiten der Anlagen sollen bis maximal 20 Uhr beschränkt werden.
Beschluss:
Der Stadtrat erteilt zum beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen, die Öffnungszeiten der Anlagen sollen bis maximal 20 Uhr beschränkt werden.