Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 05. Dezember 2019, den Beitritt der Stadt Moosburg a. d. Isar zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft).

 

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):

 

           § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)

           § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

 

           § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)

           § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)