Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Immissionsschutzbehörde, vom 01.07.2020 zur Kenntnis.

Der Stadtrat stellt fest, dass an den ersten beiden Baureihen parallel zur St.-Georg-Straße aufgrund des einwirkenden Verkehrslärms  zu Überschreitungen des Orientierungsrichtwert ORWDIN18005 zu rechnen ist. Entsprechend dem Vorschlag aus der schalltechnischen Untersuchung des Büros CHC werden zum Schutz der Innenräume Schallschutzmaßnahmen durch die notwendige Schalldämmung der Außenbauteile und eine Grundrissorientierung festgesetzt. Durch diese Festsetzungen wird sichergestellt, dass den schallimmissionsschutzrechtlichen Anforderungen zur Erzielung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnissen Rechnung getragen wird.

 

Der Hinweis zur jeweils rechtsgültigen DIN 4109 wurde redaktionell ergänzt.

 

Die Aufgabe der Tierhaltung vor Bezug der Wohnhäuser wird im städtebaulichen Vertrag geregelt. Dieser muss vor Satzungsbeschluss vorliegen.