Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 12

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Naturschutzbehörde, vom 01.07.2019 zur Kenntnis.

Der Stadtrat stellt fest, dass zur Sicherung des ca. 15 m breiten Ufer- und Gehölzstreifen als Grünfläche und zum Schutz der Funktionen des Semptufers als landschaftliches Vorbehaltsgebiet und Biotopverbundachse auf den Privatgrundstücken im Bebauungsplan ein sockelloser, kleintierfreundlicher Maschendrahtzaun mit einer max. Höhe von 1,2 m und einer Entfernung von 7 bis 15 m zum Ufer, entsprechend den erforderlichen Grundstücksgrößen, als verbindlich zu errichten festgesetzt ist. Durch diese Festsetzungen wird die Durchgängigkeit   der Fläche ebenso sichergestellt wie die natürliche Sukzession als Grünfläche mit Bewuchs. Die Festsetzung einer privaten Grünfläche führt zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung im Vergleich zum jetzt landwirtschaftlich genutzten Ist-Zustand. Somit wird nicht die Zerstörung des Semptufers vorbereitet, sondern vielmehr dessen Renaturierung gefördert.

 

Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass die fachlichen Empfehlungen des SG 42 Naturschutzbehörde in der Ausgleichflächenplanung übernommen wurden und der Kompensationsfaktor auf 0,5 erhöht wurde. Die Ausgleichsflächenplanung orientiert sich dabei am Leitfaden zur „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“.