Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Berglerner Gruppe vom 11.07.2019 zur Kenntnis und stellt fest, dass die Sicherungspflicht zur Trinkwasserversorgung bereits in den Festsetzungen unter C 3.5 verankert ist. Auch auf die Freihaltung unterirdischer Leitungen von Bepflanzungen wird bereits unter E 1.1 hingewiesen. Der tatsächliche Löschwasserbedarf ist im Rahmen der Erschließungsplanung zu klären. Die bestehende Versorgungsleitung ist von der Planung nicht berührt