Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Bayernwerk Netz GmbH vom 12.06.2019 zur Kenntnis und stellt fest, dass die Hinweise zu Abstandszonen bereits in den textlichen Festsetzungen unter E.1.1 enthalten sind. Ebenfalls ist die Duldung von Verteilerkästen bereits unter C.2 berücksichtigt.

Die Fläche für die notwendige Trafostation wird im Bebauungsplan ausgewiesen.