Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, im Flächennutzungsplanänderungsverfahren zum Bebauungsplan Niederambach – südlicher Bereich auch eine Teilfläche der Flur-Nr. 20 Gem. Niederambach ins Dorfmischgebiet mit aufzunehmen.
Ziel dieser Ausweisung ist der Bau eines Einfamilienhauses, eine weitergehende Bebauung ist nicht zulässig.