Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, bei den Kommunalwahlen 2020 die Wahlhelferentschädigung (Erfrischungsgeld) für die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände (Wahlvorsteher, Schriftführer und Beisitzer) auf 60,-- € festzusetzen. Für den Fall einer Stichwahl wird die Wahlhelferentschädigung auf 40,-- € festgesetzt.