Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 8

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den Antrag der Rebl & Penzkofer Immobilien GmbH vom 06.06.19 zum Aufstellen eines Bebauungsplans für das sogenannte „Rockermaier-Areal“ zur Kenntnis. Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1n und Abs. 4 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB.

Ziel und Zweck dieser Bauleitplanung besteht darin, ein allgemeines Wohngebiet WA im Sinne des § 4 BauNVO auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs des Architektenbüros Jürgen Pflüger in der Fassung vom 04.07.2019 rechtsverbindlich festzusetzen.