Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Auf dem Viehmarktplatz dürfen entsprechend der aktuellen Rechtslage, derzeit an 18 Kalendertagen pro Jahr, lärmintensive Veranstaltungen genehmigt werden.

 

Die jährlichen Volksfeste, Frühlingsfest und Herbstschau, dürfen aus Traditionsgründen im bisherigen Umfang an insgesamt 16 Veranstaltungstagen abgehalten werden.

Ergänzend zu den Traditionsveranstaltungen zählen die MeMo in Verbindung mit Streetfood und das Bierfestival im jeweils 2-jährigen Turnus.

Die Stadt Moosburg erlaubt zu den 2 freien möglichen lärmintensiven Ereignistagen einen zusätzlichen Tag, sofern dabei eine Veranstaltung an einem ganzen Wochenende genehmigt werden soll. Diese 3 lärmintensiven Ereignistage werden an Veranstalter mit Vereinssitz in Moosburg vergeben.