Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den in der Stadtratssitzung am 24.06.2019 gefassten Beschluss 1 hinsichtlich der künftigen Kaltmiete und der Wohnungsvergabe in der städtischen Wohnanlage Böhmerwaldstr. 25 und 25 a dahingehend abzuändern bzw. zu ergänzen, dass die Kaltmiete von 10,00 Euro je qm für Wohnungsmieter für die Dauer der Gültigkeit des vorgelegten Wohnberechtigungsscheins, sowie auf diesen Zeitpunkt folgenden 3 Kalenderjahre für Wohnberechtigungsscheininhaber der der Einkommensgruppe I auf 8,00 Euro je qm, und für Wohnberechtigungsscheininhaber der Einkommensgruppe II oder III auf 9,00 Euro je qm verringert wird.

Sobald die Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheins abläuft und die auf diesen Zeitpunkt  folgenden 3 Kalenderjahre abgelaufen sind und ab diesem Zeitpunkt durch den Mieter kein neuer Wohnberechtigungsschein vorgelegt wird bzw. dieser wegen Überschreitung der Einkommensgrenze nicht mehr erteilt wird, ist ab diesem Zeitpunkt die reguläre Kaltmiete in Höhe von 10,00 Euro je qm für das Mietverhältnis zu erheben.