Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, Frau Evelyn Stadler zur stellvertretenden Wahlleiterin gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG für die Gemeindewahlen 2020 zu berufen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, Frau Evelyn Stadler zur stellvertretenden Wahlleiterin gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG für die Gemeindewahlen 2020 zu berufen.