Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

Der Bauausschuss verweigert zum beantragten Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen.

 

Der Bauausschuss stellt fest, dass ein Großteil des Baugrundstücks im Flächennutzungsplan der Stadt als Grün- bzw. Waldfläche dargestellt ist und somit baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist.

Die geplanten Baukörper fügen sich hinsichtlich des beantragten Haustyps (Reihenhausanlage)  und der geplanten Kubatur nicht in die nähere Umgebung ein, die Erschließung von Seiten der Burgermühlstraße ist nicht gesichert.