Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding vom 17.05.2019 zur Kenntnis und stellt fest, dass gegen die vorgelegten Planungen keine wesentlichen Einwendungen vorgebracht wurden.

 

Die Rückbauverpflichtung nach Beendigung der Nutzung als Sondergebiet ist in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans unter Punkt 1.13 geregelt und im städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabensträger festgehalten.